Nicht einmal 24 Stunden nach Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen im Landtag nennt die Regierung Einzelheiten, wie Geschädigte der Flutkatastrophe an Geld für zerstörtes Hab und Gut kommen. (c) proplanta
Mainz - Die von der Flutkatastrophe Mitte Juli betroffenen Privatleute, Unternehmen, Landwirte, Winzer, Gemeinden und Vereine in Rheinland-Pfalz können ab Montag Geld für den Wiederaufbau beantragen.