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21.11.2023

Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr

Freizeitunfall
Beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg wurde ein Mann durch einen herabstürzenden Baum schwer verletzt. Schadenersatz muss die Stadt Thale in Sachsen-Anhalt aber nicht zahlen - das Wandern erfolgt auf eigene Gefahr. (c) proplanta

Magdeburg/Karlsruhe - Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr. Das entschied der Bundesgerichtshof und wies die Beschwerde eines Mannes zurück, der beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt worden war.


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