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01.05.2024

Verwaltungsgerichtshof kassiert bayerische Fischotter-Verordnung

Fischotter-Verordnung
Der Fischotter darf in Bayern weiterhin nicht abgeschossen werden, auch nicht in Ausnahmefällen. Umweltverbände begrüßten dieses Urteil, der Freistaat arbeitet derweil an einer neuen Verordnung. (c) proplanta

München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Fischotter-Verordnung für unwirksam erklärt. Nach der sollte die Tötung der streng geschützten Tiere zum Schutz der Teichwirtschaft in Ausnahmefällen möglich sein.


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