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31.07.2021

Verwaltungsgericht: Folienkapsel gehört zum Sektkorken

Sektkorken
(c) proplanta

Trier - Ein Winzer darf seinen Sekt nur verkaufen, wenn sich um den Korken eine Folienkapsel rankt. Das hat das Verwaltungsgericht in Trier entschieden und so die Klage eines Saarwinzers abgelehnt.


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