«Jeder kehre vor seiner Tür» - sogar Goethe wurde bemüht, um einer Klage zur Räumpflicht von Vermietern Nachdruck zu verleihen. In dem Fall vergeblich. Totale Sicherheit bei Schnee und Eis gebe es nicht, befand der BGH. Ein Sturz gehöre zum «allgemeinen Lebensrisiko». (c) proplanta
Karlsruhe - Es war ein eiskalter Januartag im Jahr 2010 und der Gehsteig direkt vor der Haustür spiegelglatt - acht Jahre nach seinem Sturz dort ist ein Mann mit seiner Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld endgültig gescheitert.