Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist Ländersache
Eine Rechtsverordnung für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Tierhaltungskennzeichengesetzes ist laut Bundesregierung nicht erforderlich. (c) proplanta
Berlin - Für die Umsetzung und den Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind allein die Landesbehörden zuständig.