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03.03.2015

Umgang mit auffälligem Wolf - Umweltministerium erlaubt Vergrämung

Auffälliger Wolf?
Der Wolf darf nur in letzter Konsequenz getötet werden. (c) Petra Kohlstädt - fotolia.com

Hannover - Nachdem in den letzten Tagen aus Wildeshausen und Umgebung Meldungen über ein auffälliges Wolfsverhalten eingegangen sind, erteilt das Niedersächsische Umweltministerium aufgrund zu befürchtender Gefahren, die Genehmigung, das Tier gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu vergrämen, zu betäuben oder es in letzter Konsequenz zu töten.


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