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11.01.2008

Tiertransport nur noch mit Befähigungsnachweis

Tierschutztransportverordnung

Hannover - Für den Transport ihrer Tiere brauchen Bauern seit Jahresbeginn einen Befähigungsnachweis, zumindest wenn die Fahrtstrecke weiter ist als 65 km. Darauf weist das Landvolk Niedersachsen hin.


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