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22.05.2013

Sonntagsfahrverbot während der Erntezeit aufgehoben

Sonntagsfahrverbot
(c) proplanta

Mainz - Für die Getreide- und Ölsaatenernte sowie die Traubenlese gelten auch im Jahr 2013 wieder Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung.


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