Bayerisches Verfassungsgerichtshof bestätigt: Funkwasserzähler sind verfassungskonform. (c) proplanta
München - Kommunen im Freistaat dürfen den Wasserverbrauch ihrer Bürger weiterhin mithilfe von elektronischen Funkwasserzählern ermitteln - ihr Einsatz ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.