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25.03.2011

Schleswig-Holsteinische Kormoranverordnung hat sich bewährt und wird verlängert

Kormoranverordnung
(c) proplanta

Kiel - Die so genannte Kormoranverordnung in Schleswig-Holstein zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt soll mit nur geringfügigen Änderungen um weitere fünf Jahre verlängert werden.


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