Projekt will Verzicht auf Kupieren von Lämmern ermöglichen. (c) proplanta
Kassel - Das Kupieren von Lämmern ist in der Schafhaltung gang und gäbe. Laut Tierschutzgesetz ist das Kürzen des Schwanzes bei unter acht Tage alten Tieren ohne Betäubung mit einem Gummiring erlaubt.