Plastikhersteller müssen künftig in Einwegkunststofffonds einzahlen
(cc) proplanta
Dessau-Roßlau - Das neue Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller die Kosten für in Straßen oder Parks anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen.