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01.03.2015

Mindestlohn-Kommission überprüft alle zwei Jahre Lohnuntergrenze

Einhaltung wird überprüft
Alle neun Mitglieder der Kommission werden von den Tarifpartnern benannt und dann von der Bundesregierung berufen. (proplanta)

Berlin - Eine Kommission soll künftig alle zwei Jahre prüfen, ob der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden muss.


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