Mindestlohn-Kommission überprüft alle zwei Jahre Lohnuntergrenze
Alle neun Mitglieder der Kommission werden von den Tarifpartnern benannt und dann von der Bundesregierung berufen. (proplanta)
Berlin - Eine Kommission soll künftig alle zwei Jahre prüfen, ob der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden muss.