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08.05.2012

Meldepflicht für Gülletransporte in Nordrhein-Westfalen

Gülledüngung
(c) proplanta

Düsseldorf - Seit gestern gilt eine Meldepflicht für die Verbringung von Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle. Darauf weist das Agrarministerium in Nordrhein-Westfalen hin.


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