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20.12.2017

Letzte Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

Fluss
Der dritte und letzte Schwung von Klagen gegen die Elbvertiefung ist entschieden: Mehrere Grundstückeigner scheiterten mit ihren Einwänden. Gebaggert werden darf damit aber noch nicht. (c) proplanta

Leipzig / Hamburg - Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen.


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