Der dritte und letzte Schwung von Klagen gegen die Elbvertiefung ist entschieden: Mehrere Grundstückeigner scheiterten mit ihren Einwänden. Gebaggert werden darf damit aber noch nicht. (c) proplanta
Leipzig / Hamburg - Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen.