Anlass für eine Stellungnahme ist zum Beispiel die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, etwa wenn eine Straße gebaut wird oder es zu Erbauseinandersetzungen kommt. (c) proplanta
Bonn - Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden.