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22.12.2017

Gülle-Notstand - Bau von Notlagern gestattet

Güllelager
(c) proplanta

Schwerin - Die Güllegruben der Agrarbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern drohen überzulaufen. Deshalb erlaubt das Agrarministerium nun sogenannte Gülle-Notlager auf Feldern und in nicht genutzten Silagelagern.


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