Stuttgart - Nachdem das Land Baden-Württemberg am 9. September 2013 die Verwaltungsvorschrift Hochwasser-Soforthilfe in Kraft gesetzt hat, die die finanziellen Hilfen für die vom Juni-Hochwasser betroffenen Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Gartenbaus regelt, läuft nun das Antragsverfahren an.