Flut-Entsorgungskosten: Werden sie auf Gebühren aufgeschlagen?
Ob eine Durchschnittsfamilie in NRW jährlich 250 Euro Abwassergebühren zahlt oder fünfmal mehr, hängt allein vom Wohnort ab. Ähnlich ist es beim Müll. Der Steuerzahlerbund stellt seinen neuesten Vergleich für NRW vor. (c) proplanta
Düsseldorf - Außerordentliche Entsorgungskosten infolge der Jahrhundertflut dürfen nach Angaben des Steuerzahlerbunds nicht auf die Gebührenbescheide der Verbraucher aufgeschlagen werden.