EuGH räumt Marktordnung Vorrang vor Qualitätsbezeichnungen ein
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Luxemburg - Die EU-Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel erlaubt es einem Mitgliedstaat nicht, die Marktordnungsvorschriften über Verkehrsbezeichnungen zu umgehen.