EuGH muss über Reiserücktritte wegen Corona entscheiden
Ein Pauschalurlauber cancelt bei Ausbruch der Pandemie seine Buchung, wenig später wird die Reise sowieso unmöglich - muss er trotzdem Stornogebühren zahlen? Auf das Karlsruher Urteil dürften noch etliche andere warten. Aber die Frage stellt sich nicht nur in Deutschland. (c) proplanta
Karlsruhe - Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat unzählige Reisepläne durchkreuzt - darf der Veranstalter trotzdem Stornogebühren berechnen? Der Bundesgerichtshof (BGH) neigt zu einer urlauberfreundlichen Entscheidung, aber erst einmal ist Geduld gefragt.