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24.02.2010

Ermäßigte Mehrwertsteuer auch für Urlaub auf dem Bauernhof

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(c) proplanta

Bad Kreuznach - Von der Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf die Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereitstellt, profitieren auch die Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten und Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen.


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