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03.11.2009

Ergänzende Bürgschaftsregelung für zinsverbilligte Liquiditätshilfekredite für die Landwirtschaft

Ergänzende Bürgschaftsregelung für zinsverbilligte Liquiditätshilfekredite für die Landwirtschaft

Erfurt - Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Bundesfinanzministerium haben sich auf eine Bürgschaftsregelung für zinsverbilligte Liquiditätshilfekredite an landwirtschaftliche Unternehmen verständigt.


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