Düngejahr 2020 und weitere Änderungen in 2020. (c) Margit Power - fotolia.com
Hannover - Ab dem 1. Februar ist es den Landwirten gemäß der derzeit gültigen Düngeverordnung wieder erlaubt, Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Ackerland und Grünland aufzubringen.