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22.05.2022

Corona-Jahr 2020: Nordrhein-Westfalen muss Fleischunternehmen entschädigen

Fleischbranche Betriebsstilllegungen und Quarantäne
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com

Bonn - Für die behördlich angeordneten Betriebsstilllegungen und die Quarantäne zahlreicher Beschäftigter in der Fleischwirtschaft im Corona-Jahr 2020 muss das Land Nordrhein-Westfalen Lohnentschädigung zahlen.


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