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15.02.2015

Biogasanlagen müssen bis 1. April fernsteuerbar sein

Biogasanlage fernsteuerbar
(c) proplanta

Berlin - Bis zum 1. April 2015 müssen alle direktvermarktenden Biogasbestandsanlagen fernsteuerbar sein. Dann endet die Übergangsfrist für Bestandsanlagen aller erneuerbaren Energieträger, die den Betreibern im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2014 zugestanden wurde.


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