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20.10.2009

Backhaus: Keine außergewöhnlichen Schäden an Küstenschutzanlagen nach Sturmflut

Backhaus: Keine außergewöhnlichen Schäden an Küstenschutzanlagen nach Sturmflut

Schwerin - "Die Sturmflut vom 14. und 15. Oktober war für die Küstenschutzanlagen des Landes die erste Bewährungsprobe dieses Herbstes.


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