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12.02.2015

BGH: «Monsterbacke»-Werbung ist nicht irreführend

Irreführende-Werbung
Kinderquark: Die Verpackung ist bunt, der Inhalt süß. Doch wie weit dürfen Hersteller mit ihrer Werbung für solche Produkte gehen? Das will der BGH entscheiden. (c) proplanta

Karlsruhe - Der umstrittene Milch-Slogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks «Monsterbacke» führt Eltern zwar nicht in die Irre. Er darf aber nur zusammen mit speziellen gesundheitsbezogenen Hinweisen verwendet werden.


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