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26.03.2010

Abbrennen von Osterfeuern

Abbrennen von Osterfeuern

Potsdam – An Ostern werden in zahlreichen Gemeinden wieder Osterfeuer brennen.  Für Osterfeuer sind Ausnahmen durch örtliche Ordnungsbehörden (Stadt, Gemeinde, Amt) nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erforderlich.


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