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19.09.2022

ASP-Sperrzonenfrist für Emsland: Fehlerkorrektur und keine Verkürzung

ASP-Sperrzone
Die Kommission hatte im bisherigen Durchführungsbeschluss „irrtümlich“ den 14. Oktober als Fristende genannt. (c) proplanta

Brüssel / Berlin - Bei der Änderung des Ablaufdatums für die wegen des Nachweises der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Emsland eingerichtete Sperrzone handelt es sich nicht um eine Verkürzung.


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