Quasi-Absage für spezielle Schiedsverfahren zu Energie-Investitionen
Es ist eine Art nichtstaatliche Paralleljustiz: Eine internationale Schiedsinstitution soll schlichten, wenn sich Energieunternehmen wegen Politikwechseln um investierte Millionenbeträge geschädigt sehen. Doch da hat sich nun der BGH eingemischt. (c) liveostockimages - fotolia.com
Karlsruhe - Bei Rechtsstreits mit Energieunternehmen können EU-Staaten eigentlich vorgesehene internationale Schiedsverfahren vor deutschen Gerichten für unzulässig erklären lassen.