Schnitt-Verbot
Landwirtschaft heute 04.03.2011Gehölze: Ab 1. März gilt Schnitt-Verbot(c) proplantaOldenburg - Vom 1. März bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden. weiter SchlagworteHeckenschnitt Gartenbau Schnitt-Verbot Baumschnitt Bundesnaturschutzgesetz Weitere Artikel zum Thema Laden von E-Autos beim Einkaufen: Verbraucher müssen immer häufiger zahlen18.05.2024weiterlesen Rosé und trockene Weine erfreuen sich steigender Beliebtheit18.05.2024weiterlesen Orangensaft wird noch teurer18.05.2024weiterlesen Esa modernisiert für Millionen Kontrollzentrum und Standort18.05.2024weiterlesen Hochwassernacht im Saarland: Scholz besucht die Region, Evakuierungen notwendig18.05.2024weiterlesen