Der Bundesrat hat einige geringfügige Vereinfachungen bei GAP-Anträgen beschlossen. Die Länderkammer stimmte der Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung zu. (c) proplanta
Berlin - Eine Reihe kleinerer Bürokratievereinfachungen hat der Bundesrat beschlossen. Unter anderem sollen die Nachweismöglichkeiten zum aktiven Betriebsinhaber erweitert, Toleranzgrenzen für die Öko-Regelung 4, „Extensivierung von Dauergrünland“, eingeführt und Bürokratie beim Hanfanbau verringert werden.