Waffengesetz
Landwirtschaft heute 08.02.2016Betrunkener Jäger muss Jagd- und Waffenschein abgeben(c) proplantaLüneburg - Wer als Jäger volltrunken am Steuer sitzt und eine Waffe mitführt, verliert Jagdschein und Waffenbesitzkarte. weiter SchlagworteWaffenbesitzkarte Jagdschein Waffengesetz Betrunkener-Jäger Weitere Artikel zum Thema Gespenstisch aber harmlos - Viele Gespinstmotten in Mecklenburg-Vorpommern28.05.2024weiterlesen Brandenburg steigert Ausgaben für Natur- und Artenschutz28.05.2024weiterlesen 10-Tage-Wettervorhersage für Deutschland vom 27.05.202427.05.2024weiterlesen Sonder-AMK: Mehr Flexibilität bei der GAP27.05.2024weiterlesen