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Landwirtschaft heute
08.02.2016

Betrunkener Jäger muss Jagd- und Waffenschein abgeben

Waffenschein
(c) proplanta

Lüneburg - Wer als Jäger volltrunken am Steuer sitzt und eine Waffe mitführt, verliert Jagdschein und Waffenbesitzkarte.


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