Wirtschaftliche Interessen der Geflügelbranche reichen als Grund für das Kükentöten nicht aus. Das hat das oberste Verwaltungsgericht entschieden. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen. (c) proplanta
Stuttgart - Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig.