Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen „Gloria“ hält die durch diese Wölfin bedingten Schäden in der Weidetierhaltung für „vergleichsweise marginal“. (c) chphotography86 - fotolia.com
Münster - Die Wölfin „Gloria“ vom Niederrhein darf weiter nicht entnommen werden.