Forstgesetz
Agrarwetter heute 17.12.2015Waldbesitzer haften nicht für waldtypische GefahrenBesonders nach Winterstürmen ist erhöhte Vorsicht beim Betreten des Waldes geboten – Waldbesitzer haften nicht. (c) ThüringenForstErfurt - Besonders in den Wintermonaten nimmt durch Sturmereignisse und Nassschneeanhang die Gefahrensituation speziell im Wald deutlich zu. weiter SchlagworteWaldspaziergang Forstgesetz Waldbesitzer Weitere Artikel zum Thema Agrarwetter: Weiterhin wechselhaft mit Schauern und teils kräftigen Gewittern24.05.2024weiterlesen Agrarwetter: Unwetterlage hält an01.06.2024weiterlesen 10-Tage-Wettervorhersage für Deutschland vom 31.05.202431.05.2024weiterlesen 10-Tage-Wettervorhersage für Deutschland vom 25.05.202425.05.2024weiterlesen