FAKT-Begrünungen dürfen witterungsbedingt abgemeldet werden
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Karlsruhe - „Nun hat es doch etwas länger gedauert als wir erwartet haben,“ so der Taubertäler Fachmann und Pflanzenschutzexperte H. Lindner im Main-Tauber-Kreis und berichtet erfreut, dass die Mitteilung des MLR eingetroffen ist, dass FAKT-Begrünungen aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit sanktionsfrei abgemeldet werden können.