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Agrarwetter heute
20.05.2024

Auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten

Nicht landwirtschaftlich genutzte Fläche
(c) proplanta

Karlsruhe - „Von Feldrändern und Feldwegen ausgehendes Einwandern von Ungras (z.B. Trespen), Unkraut (z.B. Ackerwinden) und Schädlingen (Blattläuse) in die Kulturfläche ist ausschließlich die Durchführung mechanischer Pflegemaßnahme (mähen oder mulchen) zulässig und durchaus sinnvoll,“ so die Pflanzenschutzberaterin K. Simon im Schwarzwald-Baar-Kreis.


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