Auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten
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Karlsruhe - „Von Feldrändern und Feldwegen ausgehendes Einwandern von Ungras (z.B. Trespen), Unkraut (z.B. Ackerwinden) und Schädlingen (Blattläuse) in die Kulturfläche ist ausschließlich die Durchführung mechanischer Pflegemaßnahme (mähen oder mulchen) zulässig und durchaus sinnvoll,“ so die Pflanzenschutzberaterin K. Simon im Schwarzwald-Baar-Kreis.