Absage an Ausnahmen für die Landwirtschaft beim Mindestlohn
Bundesregierung: Anhebung zum 1. Oktober 2022 spielt für die meisten Betriebe keine größere Rolle in dieser Erntesaison. (c) proplanta
Berlin - Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass sich die für den Herbst geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Beschäftigung in der Landwirtschaft auswirken wird.