ASP-Sperrzonenfrist für Emsland: Fehlerkorrektur und keine Verkürzung
Die Kommission hatte im bisherigen Durchführungsbeschluss „irrtümlich“ den 14. Oktober als Fristende genannt. (c) proplanta
Brüssel / Berlin - Bei der Änderung des Ablaufdatums für die wegen des Nachweises der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Emsland eingerichtete Sperrzone handelt es sich nicht um eine Verkürzung.