Weg frei für Bienen-Volksbegehren in Baden-Württemberg
Erstmals dürfen Bürger im Südwesten per Volksbegehren über einen Gesetzentwurf abstimmen. Innenminister Strobl spricht von einem historischen Tag für das Land. Den Bienenrettern aber steht die größte Hürde noch bevor. (c) proplanta
Stuttgart - Das Volksbegehren für stärkeren Artenschutz in Baden-Württemberg ist rechtlich zulässig. Das teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Die Unterschriftensammlung beginnt voraussichtlich im September.