Keine Haftung
Wetterberichte 21.12.2017Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren verantwortlichGericht: Waldbesitzer haften nicht für «waldtypische» Gefahren. (c) proplantaFrankfurt/Main - Waldbesitzer sind nicht für Gefahren verantwortlich, die üblicherweise im Gelände auftreten können. weiter SchlagworteWaldbesitzer Waldtypische-Gefahren Schmerzensgeld Waldweg Waldspaziergang Weitere Artikel zum Thema Starkregen verursacht Schäden in Teilen Deutschlands 03.05.2024weiterlesen Sturmflutsaison war turbulent, aber nicht außergewöhnlich28.04.2024weiterlesen Vorübergehend Regenwetter - Zum Feiertag hin wieder deutlich schöner06.05.2024weiterlesen Schwere Unwetter in Teilen Deutschlands erwartet14.05.2024weiterlesen