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21.12.2017

Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren verantwortlich

Waldweg
Gericht: Waldbesitzer haften nicht für «waldtypische» Gefahren. (c) proplanta

Frankfurt/Main - Waldbesitzer sind nicht für Gefahren verantwortlich, die üblicherweise im Gelände auftreten können.


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