Forstgesetz
Wetterberichte 17.12.2015Waldbesitzer haften nicht für waldtypische GefahrenBesonders nach Winterstürmen ist erhöhte Vorsicht beim Betreten des Waldes geboten – Waldbesitzer haften nicht. (c) ThüringenForstErfurt - Besonders in den Wintermonaten nimmt durch Sturmereignisse und Nassschneeanhang die Gefahrensituation speziell im Wald deutlich zu. weiter SchlagworteWaldspaziergang Forstgesetz Waldbesitzer Weitere Artikel zum Thema Starkregen verursacht Schäden in Teilen Deutschlands 03.05.2024weiterlesen Deutschlandwetter im April 2024: Typisches Aprilwetter mit buntem Repertoire01.05.2024weiterlesen Sturmflutsaison war turbulent, aber nicht außergewöhnlich28.04.2024weiterlesen Unwetter im Südwesten bleibt aus17.05.2024weiterlesen