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14.02.2017

Vogelgrippe: Stallpflicht in Bayern hat weiter Bestand

Stallpflicht für Hausgeflügel
(c) proplanta

Freising-Weihenstephan - Um das Hausgeflügel in Bayern bestmöglich vor der hoch ansteckenden Geflügelpest zu schützen, muss die Stallpflicht auch weiter konsequent umgesetzt werden.


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