Urteil zum Wegfall der Aufzeichnungspflichten zügig umsetzen
(c) proplanta
Mainz - Das Oberlandesgericht Hamm hat letztinstanzlich festgestellt, dass Unternehmer der Landwirtschaft und des Gartenbaus keine Aufzeichnungspflichten für ihre Arbeitnehmer nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEentG) erfüllen müssen.