Tierhandel nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit eingeschränkt
Blauzungenkrankheit: Fünf hessische Kreise liegen im Sperrgebiet. (c) proplanta
Wiesbaden - Nach Ausbruch in Baden-Württemberg müssen sich Tierhalterinnen und Tierhalter im hessischen Sperrgebiet melden und den Handel einschränken.