Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels Carnadine
(c) proplanta
Bonn - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nach sorgfältiger Überprüfung eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Carnadine für den Zeitraum von 120 Tagen erteilt. Die Notfallzulassung gilt ausschließlich für den Zuckerrübenanbau.