Länder stellen parteiübergreifend Anträge für Notfallbeizung bei Zuckerrüben und müssen dafür begleitende Insektenschutzmaßnahmen vornehmen - pauschale Zulassung lehnt Bundesministerin Klöckner ab. (c) proplanta
Berlin - Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert, dass parteiübergreifend mehrere Bundesländer bzw. Landesagrarministerien beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen von Neonikotinoiden zur Beizung von Zuckerrübensaatgut beantragt haben.